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Language Landscapes
Kuckhoffstr. 108D
13156 Berlin
Fon:(+49) (0)30 48628467
Mobile:(+49) (0)177 2570734

Unsere Dienstleistungen

Language Landscapes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Language Landscapes und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Language Landscapes nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungs-, Lokalisierungs-, Nachbearbeitungs, Korrektur-, Terminologieverwaltungs-, Entwicklungs-, bzw. Beratungsauftrags und Auftragserteilung

  1. Die Übersetzungs-, Lokalisierungs-, Bearbeitungs, Korrektur-, Terminologieverwaltungs-, Entwicklungs- bzw. Beratungsdienstleistungen wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und nach den in unseren Dokumentation geschriebenen Beschreibungen sorgfältig ausgeführt. Tatsächlich verpflichten wir uns im Allgemeinen zu einem Servicestandard, der weit über der allgemein von unserer Branche erwarteten durchschnittlichen Qualität liegt. Der Kunde erhält seine übersetzten, lokalisierten oder anderen Unterlagen in der mit ihm vereinbarten Form.
  2. Die Auftragserteilung kann schriftlich auf dem Postweg sowie telefonisch oder per Fax/E-Mail erfolgen. Die Bestätigung eines Auftrags auf einem dieser Wege gilt dann als verbindlich. Dies gilt sowohl für die Erteilung von Aufträgen seitens der Kunden als auch gegenüber eventuell von fachkundigen Dritten, die zur Ausführung des Auftrags von Language Landscapes herangezogen werden.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat Language Landscapes rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der übersetzung, Lokalizierung bzw. andere Lieferung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der übersetzung etc.). Sofern nichts anderes vereinbart ist, unterzieht Language Landscapes fertige Übersetzungen und Lokalisierungen einer zweifachen Revision/Nachbearbeitung, um die Qualität der Übersetzung oder Lokalisierung anhand der in unseren Geschäftsunterlagen und auf unserem Internetauftritt festgelegten Qualitätsdimensionen zu überprüfen. Wenn die Übersetzung, Lokalisierung oder andere Unterlagen für Druck, Online- oder andere Arten der Veröffentlichung bestimmt sind, stellt der Kunde Language Landscapes rechtzeitig vor Veröffentlichungsfrist eine Druckfahne oder Zugang zu einer Text-Website oder einem Software-Paket oder einer anderen geeigneten Endprüfungsumgebung bereit, damit Language Landscapes vor Veröffentlichung möglicherweise darin enthaltene Fehler und ungeschickte Wortwahlen entfernen kann.
  2. Bei Website-Lokalisierungen, Single-Source-Texten, Software-Paketen und anderen Unterlagen kann es erforderlich werden, dass diese mehr als einer Endkontrolle unterzogen werden müssen.
  3. Language Landscapes möchte nähere Angaben vom Kunden über Bestimmung, Absicht und Zielgruppe einer Übersetzung, sowie über die Terminologie und den Stil, der bei Erstellung eingehalten werden soll. Dies wird normalerweise mit der Bitte an den Kunden erfolgen, einen Fragebogen mit entsprechenden Fragen auszufüllen. Bei Lokalisierungs-, Terminologie- und Beratungsaufgaben setzt Language Landscapes normalerweise eine enge Zusammenarbeit mit dem Kunden voraus. Die Konditionen (Terminierung, Einsatzort, Kommunikationsmittel, Preisgestaltung, etc.) einer solchen Zusammenarbeit werden im Voraus mit dem Kunden individuell vereinbart.
  4. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der übersetzung, Lokalisierung bzw. andere Lieferung notwendig sind, stellt der Auftraggeber Language Landscapes bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
  5. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von Language Landscapes.
  6. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text oder Bild und stellt sicher, dass eine übersetzung bzw. Lokalisierung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er Jacobi übersetzungen frei (wo es um einem übersetzungs- bzw. Lokalisierungsauftrag). Language Landscapes übernimmt keine Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine übersetzung bzw. Lokalisierung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er Language Landscapes frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

  1. Language Landscapes behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der übersetzung, Lokalisierung bzw. anderen Lieferung möglicherweise enthaltenen Mängel.
  2. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels sowie binnen 5 Werktagen ab Lieferung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die übersetzung als korrekt und vom Auftraggeber angenommen angesehen.
  3. Beseitigt Language Landscapes die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen übersetzer, Lokalisierer bzw. andere Dienstleister beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die übersetzung, Lokalisierung oder andere Lieferung weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung

  1. Language Landscapes haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Language Landscapes trifft durch Anti-Virus-Software und andere Softwareschutzmaßnahmen hiergegen Vorkehrungen.. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
  2. Der Anspruch des Auftraggebers gegen Language Landscapes auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
  3. Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Ansprüche des Auftraggebers gegen Language Landscapes wegen Mängeln der übersetzung, Lokalisierung bzw. andere Lieferung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern).
  5. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis

  1. Language Landscapes übersetzungen verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
  2. Language Landscapes verpflichtet sich, keinerlei vertrauliche Informationen, die sie aufgrund ihrer Arbeit mit einem Kunden erhalten, weiterzugeben, noch solche Informationen im Rahmen einer nachfolgenden Tätigkeit für einen anderen Kunden wieder zu verwenden.

7. Mitwirkung Dritter, Wettbewerbsverbot

  1. Language Landscapes ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
  2. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat Language Landscapes dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
  3. Wenn Kunden mit qualifizierten Dritten im Laufe, durch oder infolge der Tätigkeit letzterer im Rahmen der Erfüllung des von Language Landscapes erteilten Auftrags für diesen Kunden in Berührung kommen, so verpflichtet sich der Kunde für den Zeitraum eines Jahres ab Auftragserfüllung, außer mit ausdrücklicher Zustimmung von Language Landscapes, diesen qualifizierten Dritten nicht für die Übernahme eines Auftrags für Übersetzung, Internationalisierung, Lokalisierung, Textgestaltung, Nachbearbeitung, Textanpassung oder irgendeiner anderen Tätigkeit, welche als Konkurrenz zu den Tätigkeiten von Language Landscapes verstanden werden könnte, zu beauftragen oder einzustellen.
  4. Language Landscapes wird nicht unbillig eine solche Anstellung eines qualifizierten Dritten durch einen Kunden verweigern, der im Laufe, durch oder infolge der Tätigkeiten für Language Landscapes mit diesem Kunden in Berührung gekommen ist.
  5. Allerdings übernimmt Language Landscapes keine Verantwortung für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle bei der Lieferung einer Dienstleistung an den Kunden infolge einer Beschäftigung durch diesen Kunden einer Person, die von Language Landscapes für die Erbringung dieser Dienstleistung beauftragt wurde.

8. Vergütung

  1. Falls nicht anders vereinbart, die Rechnungen von Language Landscapes sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Language Landscapes hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Language Landscapes kann bei umfangreichen Aufträge einen angemessenen Vorschuss verlangen. Language Landscapes kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
  4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese Vergütung darf nicht unter dem Justizvergütungs- und Entschädigungsrecht (JVEG) geltenden Satz liegen. Allerdings versucht Language Landscapes ihr Möglichstes, vor Beginn einer Tätigkeit einen konkreten Stunden- oder Wortsatz oder eine Kombination von Sätzen zu vereinbaren.
  5. Die Vergütung für Übersetzungs-, Nachbearbeitungs- und Überarbeitungsaufgaben wird im Allgemeinen nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Auftrags berechnet. Der Umfang einer solchen Arbeit wird entweder auf der Grundlage pro Wort, pro Seite oder pro Zeichen (einschließlich Leerzeichen) oder pro Stunde berechnet. Bei Eilaufträgen oder Aufträgen, die aufgrund ihrer Schwierigkeit oder aus irgendeinem anderen Grund einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen, kann ein prozentualer Zuschlag hinzukommen. Andere Aufgaben werden im Allgemeinen je nach Aufwand in geleisteten Arbeitsstunden berechnet, mit möglichen prozentualen Zuschlägen für Eilaufträge oder Aufträge, die aufgrund linguistischer, struktureller, formatierungsbedingter oder anderer Aspekte einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. In Einzelfällen können auch unter gegebenen Umständen prozentuale Preisnachlässe angewandt werden.
  6. Von Language Landscapes getätigte Preisangaben sind nur dann als bindend zu betrachten, wenn das Angebotsdokument eine ausdrückliche Verpflichtung von Language Landscapes enthält, dass sie an die darin enthaltenden Preise und Konditionen gebunden ist. Wenn eine solch ausdrückliche Verpflichtung nicht enthalten ist, müssen solche Preisangebote vom Kunden lediglich als unverbindliche Schätzungen der Kosten und des Aufwands für den entsprechenden Auftrag sowie des vorgesehenen Liefertermins erachtet werden. Language Landscapes verpflichtet sich, den Kunden über jegliche unerwartete Verzögerung oder Zusatzkosten in Zusammenhang mit einem Auftrag zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
  7. Selbst wenn Language Landscapes ein Angebot als bindend anerkennt, so berührt dies nicht Konditionen der Abschnitte 1 bis 7 dieser Geschäftsbedingungen.
  8. Language Landscapes behält sich das Recht vor – insbesondere bei Großaufträgen – vor Beginn der Arbeit eine angemessene Anzahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Eine solche Anzahlung liegt üblicherweise bei 25% bis 50% des insgesamt veranschlagten Preises für die Tätigkeit. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in einem solchen Fall unmittelbar nach Eingang der Anzahlung auf dem Konto von Language Landscapes.
  9. Die Bezahlung eventuell herangezogener fachkundiger Dritter durch Language Landscapes erfolgt ausschließlich per Banküberweisung nach Vorlage einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung. Language Landscapes leistet keine Zahlungen durch Nachnahme oder auf ähnlicher Basis. Zulieferer (Übersetzer, Post-Editoren, Texter, Analysten, usw.), denen ein Projekt durch Language Landscapes übertragen wird, willigen diesen Zahlungsmodalitäten durch ihre Zustimmung zu einem Auftrag von Language Landscapes ein.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Language Landscapes. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Language Landscapes behält sich sämtliche Urheberrechte vor, die sich aus den von ihr erbrachten Dienstleistungen ergeben können.
  3. Alle in der Dokumentation und der Webpräsenz von Language Landscapes zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des übersetzungsauftrags darauf beruht, dass Language Landscapes die Anfertigung von Dienstleistungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass Language Landscapes mit der Dienstleistung begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Anwendbares Recht

  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  3. Gerichtsstand ist Berlin.

12. Salvatorische Klausel

  • Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
  • 13. Änderungen und Ergänzungen

    1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

    Zustand am: 11. Juli. 2014




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